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Die Geometrische Verankerung von Prothesen

6.4.4. Namensnennung und Datierungsschutz durch MaPreuve

6.4.4.1. Alle Webseiten dieser Website sind geschĂŒtzt.

Das MaPreuve-Rechtsschutzsystem fĂŒr digitale Dokumente ist vom französischen Institut fĂŒr gewerbliches Eigentum (INPI) anerkannt und empfohlen. Obwohl diese Website, die Hunderte von Textseiten und Hunderte bisher unveröffentlichter Bilder enthĂ€lt, kein Patent darstellt, rechtfertigt sie die Notwendigkeit eines unwiderlegbaren Nachweises der IdentitĂ€t des Autors und der IntegritĂ€t des Inhalts zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Da es sich um ein sich entwickelndes Werk handelt, das stĂ€ndig neue ErgĂ€nzungen, Korrekturen, Übersetzungen, neue Texte und Bilder erhalten soll, wird regelmĂ€ĂŸig umfassender elektronischer Schutz gewĂ€hrleistet.

6.4.4.2. Rechtliche Aspekte, Normen und Standards

Die folgenden Abschnitte entsprechen den Informationen auf der Website MaPreuve.fr.

Das Gesetz Nr. 2000-230 vom 13. MĂ€rz 2000 ĂŒber elektronische Beweismittel fĂŒhrte mehrere Artikel in das BĂŒrgerliche Gesetzbuch ein:

Artikel 1316-3 besagt: „Schriftliche Angaben auf elektronischen Medien haben die gleiche Beweiskraft wie schriftliche Angaben auf Papier.“ Artikel 1316-4 bekrĂ€ftigt, dass eine elektronische Signatur nach ihrer Erstellung als zuverlĂ€ssig gilt, die IdentitĂ€t des Unterzeichners sichergestellt ist und die IntegritĂ€t des Dokuments gewĂ€hrleistet ist.

Die von MaPreuve.fr implementierte elektronische Signatur ist einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, da sie eine „sichere elektronische Signatur“ im Sinne des Dekrets Nr. 2001-272 vom 30. MĂ€rz 2001 darstellt, das die Bedingungen fĂŒr die oben genannte ZuverlĂ€ssigkeitsvermutung detailliert beschreibt.

Diese elektronische Signatur ist spezifisch fĂŒr den Unterzeichner, wird mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle behĂ€lt, und gewĂ€hrleistet eine Verbindung mit dem zugehörigen Dokument, sodass jede spĂ€tere Änderung des Dokuments erkennbar ist. Die sicheren Erstellungs- und zertifizierten PrĂŒfmechanismen fĂŒr diese elektronische Signatur sowie die von MaPreuve.fr ausgestellten qualifizierten elektronischen Zertifikate entsprechen den Bestimmungen des Dekrets Nr. 2001-272 vom 30. MĂ€rz 2001.

6.4.4.3. Elektronische Signatur

Die von MaPreuve.fr implementierte elektronische Signatur basiert auf digitalen X.509-Zertifikaten und entspricht dem PKCS#7-Standard.

6.4.4.4. Zeitstempel

Der Zeitstempelserver ist mit Zeitservern synchronisiert, die auf mehreren Atomuhren basieren. Der Zeitstempeldienst entspricht RFC 3161.

6.4.4.5. Digitale Zertifikate

Die von MaPreuve.fr fĂŒr Signatur und Zeitstempel verwendeten digitalen Zertifikate werden von den Zertifizierungsstellen Certigna ausgestellt, die zu Dhimyotis gehören. Sie verwenden Algorithmen, die den Empfehlungen der ANSSI (Französische Nationale Agentur fĂŒr Informationssystemsicherheit) „Regeln und Empfehlungen zur Auswahl und Dimensionierung kryptografischer Mechanismen“ entsprechen.

Certigna-Zertifizierungsstellen werden regelmĂ€ĂŸig vom LSTI geprĂŒft, das vom COFRAC (Französisches Akkreditierungskomitee) akkreditiert ist, um die auf europĂ€ischer Ebene (ETSI TS) und auf französischer Ebene (RGS, General Security Framework) erworbenen Qualifikationen aufrechtzuerhalten. Diese Qualifikationen machen sie zu einem vertrauenswĂŒrdigen Akteur in der digitalen Wirtschaft.

Dank dieser Qualifikationen erkennen Microsoft- und Apple-Betriebssysteme sowie Mozilla die Certigna-Stammzertifizierungsstelle an: Alle von ihren Unterzertifizierungsstellen ausgestellten Zertifikate werden automatisch auf Computern weltweit validiert.

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